Mit dem Pflegestärkungsgesetz von 2017 ist es möglich, auch Unterstützungsangebote im Haushalt über die Pflegekassen abzurechnen. Hierfür muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
Der Betreuungsdienst Schell hat seit 2019 für „haushaltsnahe Serviceleistung“ die Kassenzulassung – sprechen Sie uns an!
Mögliche Angebote sind:
- wöchentliche leichte Grundreinigung der Wohnung (staubsaugen/ aufwischen, Oberflächen säubern, Abwasch, Staub wischen)
- Fenster putzen
- bügeln
Der Grundgedanke bei diesen Tätigkeiten ist neben der „Hilfe zur Selbsthilfe“ immer auch der soziale Kontakt und das offene Ohr für Sorgen und Nöte unserer Klienten.
Reine Haushaltshilfen sowie Wohnungsauflösungen bieten wir nicht an.
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