Betreuungsdienst Schell
Betreuungsdienst Schell

 

 

Als erstes und einziges Unternehmen im Landkreis haben wir 2012 die offizielle Kassenzulassung für ambulante Betreuung von Demenzkranken erhalten.

Seit dem 01.01.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft.

 

Es sieht vor, dass nun jedem Menschen mit einem Pflegegrad einheitlich 125 Euro monatlich für "Leistungen zur Unterstützung im Alltag" nach § 45a SGB XI zur Verfügung stehen. Außerdem können bis zu 40% der Pflegesachleistungen angerechnet werden.

 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die Verhinderungspflege abzurechnen.

Als Verhinderungspflege stehen jedem Pflegebedürftigen im Kalenderjahr 1612 Euro zur Verfügung. Verhinderungspflege kann erstmals beantragt werden, nachdem der zu Pflegende sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde und dementsprechend Pflegegeld bezieht. Für die Beantragung muss gegenüber den Kassen eine Pflegeperson eingetragen sein.

Die Verhinderungspflege kann mit den Leistungen der Kurzzeitpflege kombiniert werden, sofern die Leistungen für die Kurzzeitpflege noch zur Verfügung stehen. In diesem Fall erhöht sich der Anspruch auf maximal 2418 Euro.

 

Außerdem können Sie selbstverständlich als Selbstzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

 

Sprechen Sie uns an - wir finden Wege!

 

 

 

Hier finden Sie uns:

Betreuungsdienst Schell
Oberbaselweg 55/1
79576 Weil am Rhein

Telefon: +49 7621 790415

Fax: +49 07621 1621341

 

E-Mail: info@betreuungsdienst-schell.de

Wir sind für Sie da!

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